1,05m hohe L-Steine/Mauerscheiben - Grenze
Hallo!
ich möchte 1,05m hohe L-Steine/Mauerscheiben an meine Grundstückgrenze
legen!
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Weg |~~~~~~~~Rasen~~~~~~~~~~
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Grenze
Frage, die Höhe ist nun 0,75m bis Höhe des Weges.
Müßte ich das jetzt noch absichern? Zaun?
Ab was für eine Höe muss ich absichern?
Grüße
Claudia
Re: 1,05m hohe L-Steine/Mauerscheiben - Grenze
Claudia Anker schrieb am Montag, 1. Mai 2006 07:57:
> ...
> Frage, die Höhe ist nun 0,75m bis Höhe des Weges.
entscheidend ist die Absturzhöhe - in dem Fall die Höhe zwischen Weg und der
Kante über die man fallen kann - wenn ich das aus Deiner Skizze richtig
ablese sind das 105cm - oder?
> Müßte ich das jetzt noch absichern?
kommt auf auf deine Landesbauordnung an
> Zaun?
zum Bleistift
> Ab was für eine Höe muss ich absichern?
wie gesagt getan: kommt auf auf deine Landesbauordnung an, ich zitiere mal
aus der LBO NRW §41 Abs.4
"(4) Notwendige Umwehrungen müssen folgende Mindesthöhen haben:
1. Umwehrungen zur Sicherung von Öffnungen in begehbaren Decken, Dächern
sowie Umwehrungen von Flächen mit einer Absturzhöhe von 1 m bis zu 12 m
0,90 m
2. Umwehrungen von Flächen mit mehr als 12 m Absturzhöhe 1,10 m."
wenn ich also Dein Anliegen richtig interpretiere benötigst Du eine
Sicherungshöhe von 90cm.
ansonsten frag auch mal in d.s.architektur
HTH Steffen
--
Dieser Beitrag kann Übertreibungen, ironische Bestandteile und seltsame
Zeichenfolgen enthalten
Re: 1,05m hohe L-Steine/Mauerscheiben - Grenze
>
> entscheidend ist die Absturzhöhe - in dem Fall die Höhe zwischen Weg und der
> Kante über die man fallen kann - wenn ich das aus Deiner Skizze richtig
> ablese sind das 105cm - oder?
die Mauerscheiben ja. Die effektive Höhe ist dann 0,75m. Die müssen ja
etwas unter die Erde.
>
>> Müßte ich das jetzt noch absichern?
>
> kommt auf auf deine Landesbauordnung an
>
>> Zaun?
>
> zum Bleistift
>
>> Ab was für eine Höe muss ich absichern?
>
> wie gesagt getan: kommt auf auf deine Landesbauordnung an, ich zitiere mal
> aus der LBO NRW §41 Abs.4
> "(4) Notwendige Umwehrungen müssen folgende Mindesthöhen haben:
>
> 1. Umwehrungen zur Sicherung von Öffnungen in begehbaren Decken, Dächern
> sowie Umwehrungen von Flächen mit einer Absturzhöhe von 1 m bis zu 12 m
> 0,90 m
>
> 2. Umwehrungen von Flächen mit mehr als 12 m Absturzhöhe 1,10 m."
>
> wenn ich also Dein Anliegen richtig interpretiere benötigst Du eine
> Sicherungshöhe von 90cm.
>
> ansonsten frag auch mal in d.s.architektur
>
wird am sicherten sein.
Claudia
Re: 1,05m hohe L-Steine/Mauerscheiben - Grenze
>
> entscheidend ist die Absturzhöhe - in dem Fall die Höhe zwischen Weg
und der
> Kante über die man fallen kann - wenn ich das aus Deiner Skizze richtig
> ablese sind das 105cm - oder?
die Mauerscheiben ja. Die effektive Höhe ist dann 0,75m. Die müssen ja
etwas unter die Erde.
>
>> Müßte ich das jetzt noch absichern?
>
> kommt auf auf deine Landesbauordnung an
>
>> Zaun?
>
> zum Bleistift
>
>> Ab was für eine Höe muss ich absichern?
>
> wie gesagt getan: kommt auf auf deine Landesbauordnung an, ich
zitiere mal
> aus der LBO NRW §41 Abs.4
> "(4) Notwendige Umwehrungen müssen folgende Mindesthöhen haben:
>
> 1. Umwehrungen zur Sicherung von Öffnungen in begehbaren Decken, Dächern
> sowie Umwehrungen von Flächen mit einer Absturzhöhe von 1 m bis zu 12 m
> 0,90 m
>
> 2. Umwehrungen von Flächen mit mehr als 12 m Absturzhöhe 1,10 m."
>
> wenn ich also Dein Anliegen richtig interpretiere benötigst Du eine
> Sicherungshöhe von 90cm.
>
> ansonsten frag auch mal in d.s.architektur
>
wird am sicherten sein.
Claudia
Re: 1,05m hohe L-Steine/Mauerscheiben - Grenze
Sandra Müller wrote:
> >
> > entscheidend ist die Absturzhöhe - in dem Fall die Höhe zwischen We=
g und der
> > Kante über die man fallen kann - wenn ich das aus Deiner Skizze richt=
ig
> > ablese sind das 105cm - oder?
> die Mauerscheiben ja. Die effektive Höhe ist dann 0,75m.
dann benötigst Du in den meisten Fällen (ohne jetzt alle
Gesetzestexte etc. nachzuschauen - das musst Du schon selber tun ;-) )
keine Absturzsicherung - empfehlen würde ich sie dennoch, zumindest
wenn auf dem Rasen öfters Personen sind und ausserdem willst Du an der
Grundstücksgrenze vermutlich ohnehin einen Zaun setzen.
Gruss Steffen