#1: Nachbars dicker Ast in unserem Garten
Posted on 2006-06-26 08:36:38 by Frank Lassowski
Moinsen!
Nach dem "Unwetter" hier in NRW gestern Nacht gab's ein gemischtes=20
Aufwachen heut morgen: Einerseits H=FCtte und der Garten i.O., aber ein=20
dicker Ast meines Nachbarn Kastanie hat sich auf die Reise gemacht und=20
bei der Landung eine Apflebaum von uns geschreddert. Naja, nicht ganz,=20
aber 2/3 des Baumes sind fast ab, die Krone ist gespalten.
Nun mal ganz abgesehen davon, dass das nich ganz so schlimm ist: Wie ist=20
es denn geregelt, wer sich um das heruntergefallene Holz k=FCmmern muss? In=
=20
diesem Fall hab ich das Zeugs gedanklich schon fein s=E4uberlich zu=20
Brennholz gestapelt, aber es k=F6nnte ja auch mal ein ganzer Baum sein. Ist=
=20
dann der Besitzer des Baums verantwortlich?
(Oder gar, wenn Teile eines Baumes jemandem auf den Kopp fallen: Selbige=20
Frage...)
tut sich fragen=20
Frank
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#2: Re: Nachbars dicker Ast in unserem Garten
Posted on 2006-06-26 12:30:27 by Randolf Skerka
Frank Lassowski <fl_nospam@gmx.de> wrote:
> Brennholz gestapelt, aber es k=F6nnte ja auch mal ein ganzer Baum sein.=
Ist=20
> dann der Besitzer des Baums verantwortlich?
N=F6, d=FCrfte als h=F6here Gewalt eingestuft werden. Nur wenn ihm eine V=
erletzung
seiner sorgfaltspflichten (z.B. wenn der Ast morsch war) nachzuweisen ist=
,
k=F6nnte er haftbar gemacht werden.
Randolf
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#3: Re: Nachbars dicker Ast in unserem Garten
Posted on 2006-06-26 13:44:15 by jurgenex
Frank Lassowski wrote:
> dicker Ast meines Nachbarn Kastanie hat sich auf die Reise gemacht und
> bei der Landung eine Apflebaum von uns geschreddert.
> Nun mal ganz abgesehen davon, dass das nich ganz so schlimm ist: Wie
> ist es denn geregelt, wer sich um das heruntergefallene Holz kümmern
> muss?
Nachdem ich beim letztem Mal angeraunzt wurde, weil ich stillschweigend
annahm, dass der Fragesteller in D wohnt, diesmal ganz ausdruecklich: Unter
der Annahme, dass du in D wohnst und du deshalb nach deutschem
Nachbarschaftsrecht fragst:
Ganz einfach: solange es noch am Baum haengt, gehoert's dem Nachbarn. Sobald
es auf dem Boden liegt ist es deins. Das gilt fuer Laub genauso wie fuer
Aepfel oder Aeste.
> In diesem Fall hab ich das Zeugs gedanklich schon fein
> säuberlich zu Brennholz gestapelt, aber es könnte ja auch mal ein
> ganzer Baum sein. Ist dann der Besitzer des Baums verantwortlich?
>
> (Oder gar, wenn Teile eines Baumes jemandem auf den Kopp fallen:
> Selbige Frage...)
Ich glaube du hast gerade das Thema gewechselt und redest jetzt von Haftung
fuer Schaeden. Da haftet grundsaetzlich der Verursacher, d.h. der Nachbar,
wenn ihn ein Verschulden trifft. Nur wird er sich haeufig auf hoehere Gewalt
rausreden koennen.
jue
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#4: Re: Nachbars dicker Ast in unserem Garten
Posted on 2006-06-27 15:29:59 by Frank Lassowski
hej J=FCrgen und Randolf,
Ok, hab ich mir auch schon gedacht. Nun denn, dann f=E4llt der Baum beim=20
n=E4chsten Sturm besser in die andere Richtung, ansonsten hab ich dann 5cbm=
=20
nicht so gutes Brennholz. Gibt 'n sch=F6nes Osterfeuer :-)
Gru=DF
Frank
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#5: Re: Nachbars dicker Ast in unserem Garten
Posted on 2006-06-27 20:22:22 by Randolf Skerka
J?rgen Exner <jurgenex@hotmail.com> wrote:
> Ganz einfach: solange es noch am Baum haengt, gehoert's dem Nachbarn. S=
obald=20
> es auf dem Boden liegt ist es deins. Das gilt fuer Laub genauso wie fue=
r=20
> Aepfel oder Aeste.
=D6=F6=F6hm, sicher? Ich meine mich zu erinnern, das z.B. =FCberh=E4ngend=
es Obst auch
dem geh=F6rt, in dessen "Luftraum" es sich befindet ... aber ich mag mich
auch gerne mal irren.
Randolf
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#6: Re: Nachbars dicker Ast in unserem Garten
Posted on 2006-06-27 20:22:53 by Randolf Skerka
Frank Lassowski <fl_nospam@gmx.de> wrote:
> hej J=FCrgen und Randolf,
>=20
> Ok, hab ich mir auch schon gedacht. Nun denn, dann f=E4llt der Baum bei=
m=20
> n=E4chsten Sturm besser in die andere Richtung, ansonsten hab ich dann =
5cbm=20
> nicht so gutes Brennholz. Gibt 'n sch=F6nes Osterfeuer :-)
Vielleich will's der Nachbar ja auch zur=FCck haben ... reden hilft ;-)
Randolf
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#7: Re: Nachbars dicker Ast in unserem Garten
Posted on 2006-06-28 04:40:31 by jurgenex
Randolf Skerka wrote:
> J?rgen Exner <jurgenex@hotmail.com> wrote:
>> Ganz einfach: solange es noch am Baum haengt, gehoert's dem
>> Nachbarn. Sobald es auf dem Boden liegt ist es deins. Das gilt fuer
>> Laub genauso wie fuer Aepfel oder Aeste.
>
> Öööhm, sicher?
Nach deutschem Recht ziemlich sicher.
Deshalb darfst du ja auch z.B. ueberhaengede Zweige nicht so einfach nach
Lust und Laune selber abschneiden.
> Ich meine mich zu erinnern, das z.B. überhängendes
> Obst auch dem gehört, in dessen "Luftraum" es sich befindet ... aber
> ich mag mich auch gerne mal irren.
Das gab's nur bei Herrn Ribbeck zu Ribbeck im Havelland...
jue
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#8: Re: Nachbars dicker Ast in unserem Garten
Posted on 2006-06-28 08:56:40 by Frank Lassowski
Im Beitrag <e7rt1t$rap$3@newsreader2.netcologne.de> schrieb=20
spambounce@skerka.de ...
> Frank Lassowski <fl_nospam@gmx.de> wrote:
> > hej J=FCrgen und Randolf,
> >=20
> > Ok, hab ich mir auch schon gedacht. Nun denn, dann f=E4llt der Baum bei=
m=20
> > n=E4chsten Sturm besser in die andere Richtung, ansonsten hab ich dann =
5cbm=20
> > nicht so gutes Brennholz. Gibt 'n sch=F6nes Osterfeuer :-)
>=20
> Vielleich will's der Nachbar ja auch zur=FCck haben ... reden hilft ;-)
hej Randolf,=20
ich meinte ja, davon mal ganz abgesehen. Klar wird sich dar=FCber=20
unterhalten und der Nachbar ist ja schlie=DFlich auch ein Nachbar und nich=
=20
doof, daher wird's da keine Schwierigkeiten geben.
Danke an alle!
Gru=DF
Frank
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#9: Re: Nachbars dicker Ast in unserem Garten
Posted on 2006-06-28 08:56:40 by search_for_signature
Randolf Skerka schrieb:
> J?rgen Exner <jurgenex@hotmail.com> wrote:
>> Ganz einfach: solange es noch am Baum haengt, gehoert's dem Nachbarn. Sobald
>> es auf dem Boden liegt ist es deins. Das gilt fuer Laub genauso wie fuer
>> Aepfel oder Aeste.
>
> Öööhm, sicher? Ich meine mich zu erinnern, das z.B. überhängendes Obst auch
> dem gehört, in dessen "Luftraum" es sich befindet ... aber ich mag mich
> auch gerne mal irren.
Tust Du IMO. Soweit ich mich erinnere, gehört das Obst demjenigen, an
dessen Baum es hängt. Du darfst also nichts pflücken wenn der Nachbar es
nicht erlaubt hat. Erst in dem Moment wo etwas vom Baum herabfällt und
auf Deinem Grund und Boden landet, gehörts Dir. Das gilt aber leider
nicht nur für das Obst sondern auch für Äste und Blätter.
gh
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